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Die Mitte - Kanton Luzern Die Mitte Luzern die Mitte RainCommuniqués Die Mitte hat das Parteipräsidium neu gewählt
26. Juni 2021 – An der heutigen Delegiertenversammlung der Mitte Schweiz fanden die Erneuerungswahlen des Parteipräsidiums für Die Mitte Schweiz statt. Neben Gerhard Pfister als Parteipräsident gibt es sechs neu gewählte Präsidiumsmitglieder im zwölfköpfigen Parteipräsidium. Zudem haben die Delegierten den Grundsatzentscheid für die Lancierung von zwei Volksinitiativen zur Abschaffung der Heiratsstrafe getroffen.
Gerhard Pfister bedankte sich in seiner Rede bei den Delegierten für die Unterstützung und für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.
Ich freue mich sehr, als Präsident von Die Mitte Schweiz gemeinsam mit Ihnen allen den begonnenen Aufbruch unserer Partei weiterzuführen. Die Schweiz braucht eine starke Mitte mehr denn je. Denn wir sind diejenigen, die die Schweiz zusammenhalten. Mit Freiheit, Solidarität und Verantwortung. Und dafür werde ich mich mit aller Kraft einsetzen.
Mit Gerhard Pfister als Präsidenten gibt es ein neu gewähltes, zwölfköpfiges Parteipräsidium. Neben dem bisherigen Vize-Präsidenten Charles Juillard (JU) ergänzen neu Jan Gnägi (BE) und Yvonne Bürgin (ZH) das Vize-Präsidium. Die weiteren sechs Sitze besetzen die bisherigen Marianne Binder (AG) und Tino Schneider (GR) sowie die neu gewählten Sarah Bünter (SG), Vincent Maitre (GE), Marie-France Roth-Pasquier (FR) und Karin Stadelmann (LU). Der Fraktionspräsident Philipp Matthias Bregy (VS) sowie der ständerätliche Gruppenchef Pirmin Bischof (SO) sind von Amtes wegen im Parteipräsidium vertreten. Die Mitte gratuliert allen zur Wahl und freut sich auf die Zusammenarbeit. Aus dem Parteipräsidium zurückgetreten sind Ida Glanzmann (Vize-Präsidentin), Martin Candinas, Stefan Müller-Altermatt, Elisabeth Schneider-Schneiter und Anne Seydoux. Die Mitte bedankt sich bei ihnen allen für die geleistete Arbeit und das grosse Engagement für die Partei.
Die Mitte kämpft seit langem für die Abschaffung der Heiratsstrafe. Bereits 1984 hat das Bundesgericht entschieden, dass die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren verfassungswidrig ist. Und auch in der AHV werden Ehepaare und Paare in eingetragener Partnerschaft gegenüber Nichtverheirateten diskriminiert. Denn während Nichtverheiratete eine doppelte AHV-Rente erhalten, gibt es für Ehepaare und Paare in eingetragener Partnerschaft nur höchstens 150 Prozent der Maximalrente. Diese Heiratsstrafe ist diskriminierend und muss endlich korrigiert werden. Die Delegierten der Mitte Schweiz haben deshalb heute den Grundsatzentscheid gefällt, zwei Volksinitiativen zur Abschaffung der Heiratsstrafe – sowohl bei den Steuern als auch bei der AHV – zu lancieren.