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Die Mitte - Kanton Luzern Die Mitte Luzern die Mitte RainParolen Nein zum Alleingang.
Die CVP hat sich immer für die Bilateralen Verträge stark gemacht und wird das auch in Zukunft tun. Die Kündigungsinitiative der SVP will die gesamten Bilateralen Verträge (Bilaterale I) kündigen. Unser Land liegt mitten in Europa, wir sind auf gute Beziehungen zu unseren Nachbarn angewiesen. Setzen wir diese also nicht leichtfertig aufs Spiel.
Wir wollen eine vernetzte und souveräne Schweiz. Durch die Annahme der Initiative isolieren wir die Schweiz wirtschaftlich. Das müssen wir verhindern. In global unsicheren Zeiten sind stabile Beziehungen zur EU als wichtigste Handelspartnerin unverzichtbar.
Mehr als die Hälfte des Schweizer Aussenhandels läuft heute über die EU und rund 65% unserer Importe beziehen wir aus der EU. Ohne bilaterale Verträge verlieren Schweizer Unternehmen den privilegierten Zugang zum mit Abstand wichtigsten Absatzmarkt.
Wird die Initiative angenommen, können wir uns in Europa nicht mehr frei bewegen und der Zugang unserer Waren und Dienstleistungen zum europäischen Binnenmarkt wird behindert.
Die eidgenössische Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» wurde am 31. August 2018 mit 116‘139 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Volksinitiative fordert, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig regeln soll. Dazu dürfen keine neuen völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen und keine anderen neuen völkerrechtlichen Verpflichtungen eingegangen werden, welche ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewähren. Bestehende völkerrechtliche Verträge und Verpflichtungen dürfen nicht im Widerspruch dazu angepasst werden. Zudem soll das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU (FZA) auf dem Verhandlungsweg innert zwölf Monaten nach Annahme der Volksinitiative ausser Kraft gesetzt werden. Gelingt dies nicht, muss der Bundesrat das FZA innerhalb von 30 weiteren Tagen künden.
Die Volksinitiative sieht ohne Not die Abschaffung der Personenfreizügigkeit vor und greift damit den Grundpfeiler der bilateralen Abkommen an. Faktisch muss der Bundesrat spätestens 13 Monate nach einem Ja zur Initiative die Personenfreizügigkeit und damit die gesamten Bilateralen Verträge mit der EU (Bilaterale I) kündigen – spätestens Mitte 2022 würde die Schweiz ohne die Bilateralen I dastehen. Sie ist damit eher eine «Kündigungsinitiative» als eine «Begrenzungsinitiative». Dies hätte gravierende Auswirkungen für die Wirtschaft, die Forschung und die Arbeitsplätze in der Schweiz, welche aufgrund der Covid-19-Pandemie sowieso schon geschwächt ist. Der bilaterale Weg garantiert uns seit Jahren Wohlstand und Souveränität und wurde von der Schweizer Bevölkerung mehrmals an der Urne bestätigt. Die Initianten setzen nun beides gleichermassen aufs Spiel und riskieren eine weitere Schwächung unserer Wirtschaft, denn alle bestehenden Marktöffnungsabkommen sowie das Forschungsabkommen mit der EU würden aufgrund der sogenannten Guillotine-Klausel wegfallen. Wir könnten uns in Europa nicht mehr frei bewegen und der Zugang unserer Waren und Dienstleistungen zum europäischen Binnenmarkt würde behindert. Gerade in der gegenwärtigen Situation verträgt unsere Wirtschaft nicht auch noch gefährliche Experimente.
Ohne bilaterale Verträge verliert die Schweiz – und damit auch die Schweizer Unternehmen und Arbeitgeber – den privilegierten Zugang zum mit Abstand wichtigsten Absatzmarkt der Schweizer Unternehmen. Mehr als die Hälfte des Schweizer Aussenhandels läuft heute über die EU, geregelte Beziehungen sind deshalb unerlässlich. Mehr als die Hälfte der exportierten Waren und Dienstleistungen gehen an die über 500 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten im europäischen Binnenmarkt, 2018 exportierte unser Land Waren im Wert von über 120 Mrd. Franken in die EU, bei einem BIP von knapp 690 Milliarden Franken. Ebenso wichtig ist aber der Blick auf die Importe: die Schweiz bezieht rund 65 Prozent ihrer Einfuhren aus der EU.
Wer die Bilateralen angreift, sollte sich vorher gut überlegen, was danach kommt. Auch ein intensiverer Handel mit anderen Wirtschaftspartnern kann den Verlust des für die Schweiz wichtigsten Absatzmarktes nicht aufwiegen. Die Initianten behaupten, die bilateralen Verträge könnten durch ein umfassendes Freihandelsabkommen ersetzt werden. Doch die Schweiz hat die bilateralen Verträge in den 1990er-Jahren genau deshalb ausgehandelt, weil ein Freihandelsabkommen für die hiesigen Unternehmen nicht gut genug gewesen wäre. Die direkte Teilnahme am EU-Binnenmarkt ist allein mit einem Freihandelsabkommen nicht möglich.
Die Schweiz braucht nach wie vor Arbeitskräfte aus dem Ausland,die in der Schweiz nicht in ausreichender Zahl und Spezialisierung rekrutierbar sind. Viele Bereiche wie die Pflege, das Bau- und Gastgewerbe oder auch die Landwirtschaft sind davon abhängig. Gerade die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass ausländische Fachkräfte weiterhin zu uns kommen können, beispielsweise im Pflegebereich, oder auch was geschieht, wenn sie plötzlich nicht mehr einreisen können, wie in der Landwirtschaft. Bereits vor dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU hat sich die Zuwanderung jeweils nach dem Bedarf des Arbeitsmarktes gerichtet. Für Unternehmen hat sich dank der Personenfreizügigkeit die Suche nach geeigneten Fachkräften aber vereinfacht. Ohne Personenfreizügigkeit würden Schweizer Firmen wieder mit einem Kontingentsystem leben müssen. Die Rekrutierung von Spezialisten aus der EU wäre somit wesentlich teurer und zeitintensiver als heute. Um unerwünschte Nebeneffekte der Personenfreizügigkeit abzufedern, wurden die flankierenden Massnahmen eingeführt. Weitere Massnahmen zum Schutz der inländischen Arbeitskräfte sind geplant (Überbrückungsleistungen) oder bereits in Umsetzung (Stellenmeldepflicht).
Die Notmassnahmen im Zuge der Corona-Epidemie haben uns allen in Erinnerung gerufen, wie wertvoll es ist, wenn man sich ohne Einschränkungen in der Welt bewegen kann. Von einem Wegfall der Personenfreizügigkeit wären wir alle betroffen, aber insbesondere die rund 500‘000 Schweizerinnen und Schweizer, die in den EU-Staaten leben und arbeiten. Die Kündigungsinitiative nimmt uns dauerhaft die Freiheit, überall in Europa zu lernen, zu leben und zu arbeiten. Denn die Personenfreizügigkeit funktioniert nicht nur vom EU-/EFTA-Raum in die Schweiz, sondern auch in die Gegenrichtung. Tausende machen jedes Jahr ein Austauschsemester, ein Praktikum oder einen längeren Sprachaufenthalt in einem anderen europäischen Land. Wir alle profitieren vom einfachen Reisen mit unkomplizierten Grenzübertritten dank dem Schengener Abkommen und wollen dies nach der COVID-19-Pandemie auch weiterhin tun. Nach einem Ja zur Kündigungsinitiative wäre das nicht mehr möglich.
In den letzten Jahren ist die weltpolitische Lage zunehmend unsicher geworden. Insbesondere der Handelsstreit zwischen den Grossmächten USA und China hat die Weltwirtschaft geschwächt. Beide schotten sich zunehmend gegen aussen ab, um sich im Innern zu stärken. Ähnlich verhält sich auch die EU. Sie alle haben grosse Absatzmärkte innerhalb der eigenen Grenzen. Nicht so die Schweiz: Sie verdient zwei von fünf Franken im Aussenhandel. In global derart unsicheren Zeiten sind für sie stabile Beziehungen zum wichtigsten Absatzmarkt für Schweizer Exporte deshalb unverzichtbar. Wenn überall die Zölle angehoben und neue Handelshürden aufgebaut werden, ist es verantwortungslos, mit der wichtigsten Handelspartnerin zu brechen.
Von einer Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens sind gemäss Bundesrat weitere Ver- träge betroffen, beispielsweise Schengen/Dublin (Teil der Bilateralen II). Bei den Verhandlungen über die Teilnahme der Schweiz am Schengen-Raum hatte die EU die Personenfreizügigkeit vorausgesetzt. Das macht Sinn, weil mit Schengen ein gemeinsamer Sicherheitsraum ohne Personenkontrollen an den inneren Grenzen geschaffen wurde. Zuletzt im Mai 2019 haben die Schweizer Stimmberechtigten die Zugehörigkeit zu Schengen an der Urne deutlich bestätigt. Die COVID-19-Pandemie hat klar aufgezeigt, dass die bestehenden Abkommen funktionieren. Es waren sogar temporär Grenzschliessungen möglich. Die SVP will die aktuelle Ausnahmesituation nutzen, um den Ausnahmezustand zu zementieren. In normalen Zeiten ist dies aber weder nötig, noch sinnvoll. Es gibt keinen Grund die Grenzen geschlossen zu halten. Ein freier Personen- und Warenverkehr ist im Interesse der Schweiz und für das Funktionieren unserer Wirtschaft unabdingbar. Auch von der Kündigungsinitiative betroffen ist die Konvention der Europäischen Freihandelsasso- ziation (EFTA). Weil sie auf den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU aufbaut, kann sie ohne das Freizügigkeitsabkommen nicht unverändert weitergeführt werden. Als Gründungsmitglied gehört die Schweiz seit 1960 zur EFTA. 29 der aktuell 32 Freihandelsabkommen, über welche die Schweiz verfügt, wurden im Rahmen der EFTA ausgehandelt und basieren auf dieser Konvention.
Ja zu zwei Wochen Vaterschaftsurlaub
Ja zu höheren Kinderabzügen
Nein zur Kündigungsinitiative
Ja zum Jagdgesetz