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Die Mitte - Kanton Luzern Die Mitte Luzern die Mitte RainParolen Sicherheit für Tiere und Menschen.
Das neue Jagdgesetz schafft mehr Sicherheit für Tiere, Landschaften und Menschen, fördert die Artenvielfalt und verstärkt den Schutz der Kulturlandschaft.
Die 2015 vom Parlament angenommene Motion von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) «Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung» (14.3151) verlangt eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um zukünftig Wolfsbestände regulieren zu können, bevor grosse Konflikte entstehen. Solche Eingriffe müssen zudem im Rahmen des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) erfolgen. Die Revision des Jagdgesetztes setzt diese Motion um.
Geschützte Tiere dürfen gemäss dem revidierten Gesetz zur Bestandesregulierung abgeschossen werden. Explizit genannt werden im Jagdgesetz der Wolf und der Steinbock. Das Gesetz gibt dem Bundesrat allerdings die Kompetenz, weitere geschützte Tierarten für die Bestandsregulierung zum Abschuss freizugeben. Möglich ist dies auf dem Verordnungsweg. Die aufgelisteten Tiere dürfen zum Abschuss freigegeben werden, bevor sie Schaden anrichten. Ein Einschreiten soll möglich sein, wenn Massnahmen zur Verhütung von Schäden alleine nicht genügen und ohne Quantifizierung des Schadens.
Neu dürfen Wölfe und Steinböcke bei Notwendigkeit auch in Jagdbanngebieten – neu Wildtierschutzgebiete genannt – gejagt werden.
Des Weiteren wird im ganzen Erlass «Jagdbanngebiete» durch «Wildtierschutzgebiete» ersetzt. Die Begriffsänderung trägt der Bedeutung dieser für den Erhalt der Biodiversität insgesamt wertvollen, nationalen Schutzgebiete Rechnung.
Schliesslich werden die 2012 mit einer Revision der Jagdverordnung geänderten Bestimmungen über die jagdbaren Arten und ihre Schonzeiten ins Gesetz überführt und ergänzt. Auch der Umgang mit nicht einheimischen Tierarten wird angepasst.
Am 7. Oktober 2019 haben Umwelt- und Tierschutzorganisationen das Referendum gegen die Gesetzesrevision ergriffen und am 13. Januar 2020 eingereicht.
Die neu eingeführte Kompetenzdelegation an die Kantone ermöglicht diesen, schnell und effizient auf mögliche Probleme zu reagieren. Heute muss das Bundesamt für Umwelt (Bafu) dem Abschuss von Wölfen zustimmen. Künftig sollen die Kantone über die Bestandesregulierung entscheiden. Das Bafu soll lediglich angehört werden und könnte allenfalls eine Behördenbeschwerde einreichen. Dank der Gesetzesrevision können die Kantone ihre Verantwortung besser wahrnehmen und ihnen angepasste Entscheide treffen.
Die Zunahme des Wolfbestands führt zu immer mehr Konflikten mit der Landwirtschaft, dem Tourismus und der Bevölkerung. Der Wolf und der Steinbock dürfen neu zum Abschuss freigegeben werden, bevor sie Schaden anrichten. Ein Einschreiten soll möglich sein, wenn Massnahmen zur Verhütung von Schäden alleine nicht genügen. Die Wildhüterinnen und Wildhüter der Kantone regulieren bei Bedarf geschützte Arten nach klaren Regeln. Die Schutzmassnahmen gegen den Wolf werden aber unabhängig von der neuen gesetzgeberischen Lösung nach wie vor und immer notwendig bleiben.
Dank der neuen Revision dürfen Wölfe und Steinböcke auch in Wildtierschutzgebieten unter Umständen gejagt werden. Dies, wenn es für den Schutz der Lebensräume, für die Erhaltung der Artenvielfalt, zur Hege oder zur Verhütung von übermässigen Wildschäden notwendig ist. Damit wird verhindert, dass sich Wölfe und Steinböcke in den Schutzgebieten unkontrolliert vermehren können.
Die im Gesetz vorgesehene Bundesunterstützung von Zugvogelreservaten und Schutzgebieten fördert die Lebensräume der freilebenden Wildtiere. Natur- und Tierschutz sowie Tiergesundheit gelten im neuen Jagdgesetz als Leitlinien und werden gestärkt. Die Artenvielfalt wird gefördert, was die Ökosysteme stabilisiert und zum Schutz des Klimas beiträgt.
Ja zu neuen Kampfflugzeugen
Ja zu zwei Wochen Vaterschaftsurlaub
Ja zu höheren Kinderabzügen
Nein zur Kündigungsinitiative