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Die Mitte - Kanton Luzern Die Mitte Luzern die Mitte RainParolen Für Fortschritt und Innovation:
Mit einem Reisepass oder einer Identitätskarte kann eine Person ihre Identität im Alltag beweisen. Im Internet ist dieser Beweis derzeit nur sehr umständlich zu erbringen. Daher hat der Bundesrat für die digitale Welt einen elektronischen Identitätsnachweis, auch E-ID genannt, vorgeschlagen. Solche staatlich anerkannte elektronische Identifizierungsmittel sind für die weitere Entwicklung von E-Government-Anwendungen oder auch für die Digitalisierung ganz allgemein wichtig.
Es soll sich niemand eine falsche digitale Identität ausstellen lassen können. Deshalb will der Bundesrat, dass nur der Staat die amtliche Prüfung und Bestätigung der Existenz einer Person und ihrer Identitätsmerkmale wie Name, Geschlecht oder Geburtsdatum prüfen darf. Die Entwicklung und Ausstellung des elektronischen Identitätsausweises sollen hingegen privaten Anbietern überlassen werden. Denn diese sind näher an den Nutzern sowie an den massgebenden Technologien für solche digitalen Angebote. Allerdings wird der Staat den Anbietern und deren Lösungen in einem strengen Anerkennungsverfahren überprüfen und regelmässigen Kontrollen unterziehen. Der Bundesbeschluss zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste wurde im September 2019 von National- und Ständerat gutgeheissen.
Ein Referendumskomitee aus verschiedenen Organisationen, unter der Führung der Organisation Digitale Gesellschaft und mit Unterstützung der SP und den Grünen, hat gegen eine private E-ID-Lösung das Referendum ergriffen. Die Referendumsabstimmung findet am 7. März 2021 statt.
Die Hoheit und die Kontrolle über die E-ID bleiben beim Staat. Die Technologie sollen aber spezialisierte Unternehmen liefern. Der Staat prüft und anerkennt die konkreten Anwendungen. Er kontrolliert und beaufsichtigt deren Anbieter. Das können private Unternehmen oder Organisationen sein, aber auch Verwaltungseinheiten der Kantone und der Gemeinden. Der Staat nimmt also seine klassische Rolle wahr: Er stellt klare und strenge gesetzliche Regeln auf und beaufsichtigt deren Vollzug von A bis Z. Dafür schafft er unter anderem zwei neue Stellen: Die Identitätsstelle beim Bundesamt für Polizei (fedpol), die vor der Herausgabe die Richtigkeit der Personalien prüft und die Eidgenössische E-ID-Kommission (EIDCOM), welche die Anbieterinnen und ihre Systeme anerkennt und die Einhaltung des Gesetzes überwacht.
Das neue Gesetz verlangt von allen Beteiligten die Einhaltung strenger Auflagen zum Schutz der Daten, die es für die E-ID braucht. Die Daten dürfen für keinen anderen Zweck genutzt werden. Das heisst auch, dass die Anbieterinnen von elektronischen Identitätsdienstleistungen sie nicht Dritten weitergeben dürfen. Insgesamt geht der Schutz der Daten im neuen Gesetz weiter als heute in der Regel üblich.
Viele Produkte und Dienstleistungen bekommt man im Internet nur, wenn man sich online registriert. Nutzerinnen und Nutzer wollen, dass das möglichst einfach geht. Anbieterinnen und Anbieter eines Produkts oder einer Dienstleistung wollen sicher sein, wer sich registriert. Mit dem neuen Gesetz sorgt der Staat dafür, dass beiden Seiten gedient ist. Er gibt klare und strenge Regeln vor für ein einfaches, aber sicheres Identifizierungsverfahren, dem Nutzerinnen und Nutzer sowie Anbieterinnen und Anbieter vertrauen können.
Die E-ID besteht aus einer Reihe von Personalien, die der Staat geprüft hat. Diese können mit einem geeigneten Datenträger, zum Beispiel auf dem Handy, einer Kundenkarte mit Chip oder einem USB-Stick zum Einsatz gebracht werden. Der Staat gibt nicht vor, welcher Datenträger verwendet werden muss. Er ist Garant für die Sicherheit der Daten, lässt aber gleichzeitig innovative und kundenfreundliche Anwendungen zu. Das ist zeitgemäss und zukunftsfähig.
Die aktuelle Situation ist für Anbieter und Nutzer von Produkten und Dienstleistungen im Internet ineffizient, die gängigen Identifikationsmittel wie E-Mailadresse und Passwort sind zu wenig sicher und zu unverbindlich. Die Lösung, die das neue Gesetz ermöglicht, verringert administrativen Aufwand und reduziert so Bürokratie. Das ist für die Weiterentwicklung im Bereich E-Government und E-Commerce zentral. Das Gesetz ist also ein Schlüssel für die weitere Digitalisierung.